
Die Hafenbehörde des Tyrrhenischen Meeres
	Meridionale e Ionio gab bekannt, dass die
	Sitzung der örtlichen beratenden Kommission gemäß Artikel
	15 des Gesetzes 84/94 mit beratender Funktion auf dem Gebiet der Arbeit
	die zwar einige Bemerkungen und Vorbehalte gegen die
	Regulierungscharakter, begrüßte die Mitteilungen der
	Der Präsident der Hafenbehörde, Andrea Agostinelli, in Bezug auf die
	Weg zur Gründung der Hafengesellschaft gemäß Art. 17 -
	§ 5 des Gesetzes 84/94, wonach die
	Der vorübergehende Hafendienst kann von einer Agentur erbracht werden, die von
	durch die Hafenbehörde.
	
	Agostinelli illustrierte die Situation, die entstanden ist
	Am Ende einer langen Reihe von Treffen mit Terminalbetreibern und
	Hafenunternehmen gemäß Artikel 16, die für die Errichtung der
	gemäß Artikel 17 und beschrieb die Änderungen, die derzeit
	Debatte, die die Verlängerung der
	Gültigkeit der Agentur für Verwaltung und Sanierung
	Arbeit in den Umschlaghäfen von Gioia Tauro und Taranto, in der
	auf deren Listen derzeit 50 Arbeitnehmer registriert sind, bis die
	kann von der Gesellschaft gemäß Artikel 17 eingestellt werden. Darüber hinaus wird die
	Präsident der Hafennetzbehörde erläuterte die Gründe für die
	die Möglichkeit, die Gesellschaft gemäß Artikel 17 und den
	den Entwurf der Geschäftsführungsordnung der Gesellschaft, der
	Hafenarbeit bei Arbeitsspitzen.
	
	An dem Treffen nahm der Präsident der Hafenbehörde teil
	begleitet vom Generalsekretär, Pasquale Faraone, und
	von der Rechtsanwältin Lavinia Strangi, Leiterin des Rechtsbereichs
	der Institution. Für die Gewerkschaften beteiligten sich folgende
	Vincenzo Malvaso von SUL und Carlo Cedro und Domenico Laganà für
	die CGIL, während Fabio Castellano die Fan Forwarding vertrat
	Agentur und Antonio Bartuni die internationale Schifffahrt.