
Der Italienische Verband der Reeder hat seine
	volle Unterstützung für den derzeitigen Rechtsrahmen der
	Hafenanhänger, in Anerkennung seiner Bedeutung als Dienstleistung
	öffentliches Interesse, das die Sicherheit der
	Schifffahrt in Hafengewässern und entlang der Küsten. Confitarma hat
	betonte, dass das derzeitige Regulierungsmodell
	Artikel 14 des Gesetzes Nr. 84/1994, der auf dem Wettbewerb beruht
	für den Markt "garantiert eine ausgewogene und
	Effizient, um die Qualität des Abschleppdienstes zu fördern
	um hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten". Das
	Der Bund erinnerte daran, dass «in diesem Zusammenhang zusammen mit den
	an die Verbände der Abschleppdienstleister,
	Confitarma hat seinerzeit seinen Beitrag zur Definition
	des Rundschreibens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr
	vom 18. Dezember 2013 sowie das nachfolgende Rundschreiben
	vom 19. März 2019, in dem die Zuweisung von
	Konzessionen für den Hafenschleppdienst zu erteilen, um die
	Transparenz und die tatsächliche Anfechtbarkeit von Ausschreibungen sowie
	Gleichzeitig werden die grundlegenden Anforderungen an Erfahrung und
	Professionalität der Dienstleister. Dieses System
	Regulierungsrahmen, nämlich - Confitarma betonte in einer Anmerkung - von
	Einerseits hat sie europäische Wettbewerbsverfahren nach dem
	EU-Verordnung (EU) Nr. 352/2017 und des Vergabegesetzbuchs, die über die
	Kritikalität des bisherigen Systems hingegen bot es unter anderem
	seine Grundelemente, die Verwendung des Angebotskriteriums
	kostengünstig sowie
	die Ermittlung angemessener technischer Anforderungen, die für die
	Teilnahme an Ausschreibungen. Darüber hinaus sieht das genannte Rundschreiben vor, dass
	die Organisation des Dienstes, die durch die geltenden Vorschriften festgelegt ist
	Ablauf der vorherigen Konzession (in Bezug auf die Flotte und die
	tägliche Serviceabdeckung) ist als geeignet anzusehen für
	Mindestbeteiligungsvoraussetzungen auch für die
	in der Ausschreibung vorgesehenen Frist, mit Ausnahme einer etwaigen Änderung der
	aufgrund von Zu- oder Abnahmen des Verkehrs, der bereits
	geregelt durch das Ministerialrundschreiben vom 19. März 2019".
	
	Confitarma stellte fest, dass "all diese Elemente,
	zusammen mit der Festlegung eines geeigneten Zeithorizonts
	von Konzessionen, die geeignet sind, angemessene Investitionen zu unterstützen
	Finanzielle und technologische Dienstleistungen, garantieren einen Abschleppdienst
	effizient und qualitativ hochwertig ist, die wesentlich dazu beiträgt,
	entscheidend für die Sicherheit der Navigation und Landung in der
	Italienische Häfen. Das Ministerialrundschreiben
	anwendbar, wird daher von Confitarma als
	voll geeigneten Instrument für die Verwaltung von Ausschreibungen, das
	Anfechtbarkeit, ohne dass weitere
	Sachlicher Nachweis von Zollsenkungen oder -senkungen
	Erwartungen".
	
	Der Bund hat präzisiert, dass, wenn in Zukunft
	Sollte es erforderlich sein, das Ministerialrundschreiben zu aktualisieren,
	"Confitarma wird wie immer seine
	konstruktiver Beitrag gemeinsam mit den Verbänden der Anbieter der
	Abschleppdienst, Abstimmung mit den verbundenen Unternehmen und in der
	Einhaltung der Kriterien der Transparenz und der größtmöglichen Effizienz der
	Sektor" und "wird weiterhin alle
	Initiativen, die darauf abzielen, einen Rechtsrahmen zu erhalten und zu stärken, der
	sorgt für Stabilität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in der
	Hafenschleppsektor, entscheidende Elemente für die Effizienz
	der Logistikkette und zum Schutz der Interessen der
	maritime Gemeinschaft".