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Einverstanden der Europäischen Kommission mit der italienischen Beihilfe für Schienengüterverkehrsunternehmen
Mittel in Höhe von 374 Mio. EUR werden ausgezahlt
21 Junio 2022
Die EU-Kommission hat die Maßnahme nach Artikel Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV, der es der Kommission ermöglicht, Genehmigung staatlicher Beihilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten an bestimmte Unternehmen oder Branchen direkt für Schäden freizustellen verursacht durch außergewöhnliche Ereignisse.